Nutzungsbedingungen

1. Überschrift

1.1 Veranstalter

Veranstalter der Vereinsförderaktion: „Siegerland vereint“ sind die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH
Morleystraße 2-37
57072 Siegen
(nachfolgend „SVB“ genannt).

1.2 SVB und ehrenamtliches Engagement

Unser Claim „Bringt Energie in unser Leben.“ steht nicht nur dafür, dass wir als Regionalversorger die Menschen im Siegerland mit Strom, Gas und Trinkwasser beliefern, sondern auch dafür, dass wir uns für die Menschen in unserer Heimat einsetzen. Wir fühlen uns mit der Region eng verbunden. Im Rahmen eines wirtschaftlich angemessenen Budgets engagieren wir uns deshalb in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales. Unser Ziel ist es, durch unsere Unterstützung einen großen Bevölkerungskreis und damit möglichst alle unsere Kunden zu erreichen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine gute Energie für die Menschen in der Region schaffen.

1.3 Ziel der Onlineplattform

Um mehr Transparenz in unsere Spenden und Sponsorings zu bringen, legen wir die Entscheidung über die Vergabe einer jährlichen Vereinsunterstützung künftig in die Hände unserer Kunden.

1.4 Spendensumme

Für die Plattform stellen die SVB einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Vereine und Organisationen aus dem Siegerland (siehe PLZ-Gebiete unter Punkt 2.2) können sich auf der Plattform www.siegerland-vereint.de mit Projekten präsentieren, um „Sieg-Taler“, welche die fiktive Währung der Plattform darstellen, zu sammeln. Maximal 1.000 Euro pro Verein/Projekt werden ausgezahlt. Es kann nur ein Projekt pro Verein und pro Jahr auf der Plattform eingestellt werden. Die Vereine im Breitensport, die bereits eine jährliche Unterstützung durch dauerhaft platzierte Werbebanden der SVB an ihren Sportstätten erhalten, können maximal den Differenzbetrag zur oben genannten Förderhöchstsumme auf der Plattform beantragen.

1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Soziales mit Sitz im unter Punkt 2.2 genannten Postleitzahlengebiet. Politischen, weltanschaulichen oder religiösen Organisationen kann pauschal keine Unterstützung zugesichert werden.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Förderkriterien

Die SVB fördern keine Projekte mit religiöser Ausrichtung oder solche, die eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der SVB schaden. Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

Die Spende ist im Kernvertriebsgebiet der SVB (Postleitzahlgebiet 57072, 57074, 57076, 57078, 57080, 57223, 57234, 57250, 57258, 57271, 57290, 57299) einzusetzen.

2.3 Bewerbung und Vergabe der Spenden

2.3.1 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.3.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite unter Punkt 2.2 genannten Postleitzahlengebiet www.siegerland-vereint.de. Dort müssen sowohl die gemeinnützige Organisation als auch das geplante Projekt (die Verwendung der Spende) beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung, bzw. Entscheidung über die Freischaltung des Projekts liegt im Ermessen der SVB. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px / Dateiformat: png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px / Dateiformat: png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen und keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
2.3.3 Nutzung
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die SVB übertragen. Außerdem wird der SVB das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die SVB.
2.3.4 Zeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbungen der Vereine beginnt am 01.01.2023 und endet am 30.09.2023. Am 01.01. des Folgejahres wird die Seite für neue Projekte geöffnet und schließt dann erneut zum 30. September.

Außerhalb dieses Zeitraums können keine neuen Bewerbungen für Projekte eingestellt werden. Es können jedoch bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres noch Spendencodes zur Förderung der Projekte eingelöst werden. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die SVB geprüft und anschließend auf der Internetseite www.siegerland-vereint.de freigeschaltet.
2.3.5 Vergabe der Spendencodes
Spendencodes sind erhältlich für Kunden der SVB und auch Nichtkunden, die an z.B. Veranstaltungen, etc. der SVB teilnehmen. Die Kunden der SVB entscheiden durch die Einlösung der Spendencodes, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Kunden können Spendencodes bei den SVB z.B. im Beratungsgespräch, für den Abschluss spezieller Aktionsprodukte oder bei Veranstaltungen erhalten. Die SVB behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Die Spendencodes haben einen Wert von 1, 5, oder 10 Euro. Dieser wird in der fiktiven Währung der Plattform, den „Sieg-Talern“ ausgewiesen. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.

2.4 Spendencode-Einlösung im Internet

Die von der SVB ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Plattform eingegeben werden.

Wenn das zur Verfügung gestellte Budget vor Ende der Aktion ausgeschöpft ist, kann kein Guthaben mehr verteilt werden. Die SVB behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.

2.5 Kommentierung

Die SVB behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

2.6 Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die teilnehmenden Vereine der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion. Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten. Vereine, die zum Projektende, bzw. Jahresende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten den Teilbetrag, der bis dahin für das jeweilige Projekt gespendet wurde. Eine Auffüllung des fehlenden Betrages behält sich die SVB vor. Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein, der SVB nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) und diese auf dem Postweg an die SVB zu übermitteln. Kommt das geförderte Projekt nicht zustande, behält sich die SVB vor, die Spende zurückzufordern.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die SVB behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der SVB und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die SVB im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten sowie gesetzlich geltenden Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Jeder Bewerber stellt die SVB mit seiner Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den Angaben der Bewerber hergeleitet werden könnten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die SVB von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder hat sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Die SVB können ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernehmen ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die SVB und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der SVB unter www.siegerland-vereint.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die SVB die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die SVB behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der SVB, der Internetseite der SVB, dem Kundenmagazin der SVB und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an sponsoring@svb-siegen.de gegenüber der SVB per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten. Macht der Nutzer innerhalb des Aktionszeitraums von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, verfallen bereits generierte Spendenbeträge über die Plattform.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Siegen, im Januar 2024
Siegener Versorgungsbetriebe GmbH